Was Sie vor der Anschaffung einer Katze beachten sollten
Sie haben sich in das Foto eines vorgestellten Tieres verliebt? Wollen am liebsten sofort losfahren, es kennen lernen und am liebsten auch gleich mit nach Hause nehmen?! Haben Sie vorher auch alles Notwendige durchdacht?
Hier ein paar Fragen, die Sie sich vorher unbedingt durch den Kopf gehen lassen und mit "ja" beantworten können sollten:
- Sind alle Familienmitglieder mit dem Wunsch zur Anschaffung eines Haustieres einverstanden?
- Erlaubt dies auch Ihr Mietvertrag?
- Haben Sie genug finanziellen Spielraum, wenn erstmal die Kosten für Futter, Tierarzt, Spielzeug auf Sie zukommen?
- Haben Sie genügend Zeit für die Katze?
- Sind Sie bereit, bei Problemen professionellen Rat einzuholen?
- Können Sie sicher sein, dass kein Familienmitglied Allergien gegen Katzen hat?
- Was machen Sie mit ihrer Katze während der Urlaubszeit? Haben Sie die Möglichkeit, es in einer Pension oder bei Verwandten/Freunden artgerecht unterzubringen?
- Sollten bereits Tiere im Haushalt leben, sind Sie sicher, dass diese den neuen Hausfreund akzeptieren?
Tiervermittlungsvertrag
Zur Sicherheit für unsere Vermittlungskatzen schließen wir mit jedem neuen Katzenbesitzer einen Vermittlungsvertrag ab. Hier unser Vertragsbedingungen zur Ansicht.
Der Übernehmende verpflichtet sich zu folgenden Festlegungen:
- Das Tier artgerecht zu halten, zu ernähren und zu pflegen.
- Bei Erkrankung des Tieres den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten dafür trägt der Halter. Muss das Tier eingeschläfert werden, darf dies nur durch einen Tierarzt erfolgen. Der Katzenschutzverein ist darüber unverzüglich zu informieren.
- Falls das Tier weggelaufen sein sollte oder aus anderen Gründen vermisst wird, verpflichtet sich der Übernehmende zur intensiven Suche. Eine Nachfrage nach dem Tier beim Katzenschutzverein, beim Tierschutz oder im Tierheim ist anzuraten.
- Katze oder Kater werden auf eigene Kosten sterilisiert bzw. kastriert, wenn dies vom Katzenschutzverein noch nicht vorgenommen wurde. Die Kaution in Höhe von 40 Euro, die bei Übernahme einer unkastrierten Katze zu entrichten ist, wird bei Vorlage der Kastrationsbescheinigung zurückerstattet.
- Falls eine Haltung des Tieres aus subjektiven Gründen nicht mehr möglich ist (z.Bsp. wegen schwerer Krankheit oder Allergie), ist der Vorstand des Katzenschutzvereines Bad Kreuznach e.V. zu benachrichtigen. Eine Weitergabe an andere Personen ist nur nach Absprache mit dem Verein gestattet.
- Bei Rückgabe des Tieres besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von finanziellen Aufwendungen, die sich aus der bisherigen Haltung ergeben haben.
- Autorisierte Vertreter des Katzenschutzvereines Bad Kreuznach e.V. sind berechtigt, Haltungskontrollen durchzuführen und die Erhaltung der Vertragsbedingungen zu überprüfen.
- Mit der Übernahme des Tieres ist der neue Halter voll für das Tier verantwortlich.
- Es ist eine Schutzgebühr für das Tier an den Katzenschutzverein Bad Kreuznach e.V. zu entrichten.
- Verstöße gegen den Vertrag werden mit einer Strafe von 150,00 Euro geahndet.